Benützung des US-Call in HB

Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (Schweizer & Ausländer / mit oder ohne HB-Rufzeichen) ist es verboten, ihr US-Call in der Schweiz zu verwenden.

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV)


Art. 7 Abs. 1 FKV Umfang der Konzessionspflicht

  • Konzessionspflichtig ist jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz.

 

Art 8 Abs. 1 lit. c FKV Ausnahmen von der Konzessionspflicht


Von der Konzessionspflicht ausgenommen sind Frequenznutzungen;

  • mit Funkanlagen, die von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in der Schweiz nicht länger als drei Monate benützt werden, wenn das BAKOM mit der zuständigen ausländischen Fernmeldeverwaltung eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.

 

Dies bedeutet, dass ausschliesslich Touristen bzw. andere Personen ohne Aufenthaltstitel in der Schweiz während längstens 3 Monaten ihr Heimatrufzeichen mit vorangestelltem Prefix HB9 bzw. HB3 benützen dürfen.

Benützung des US-Call in CEPT-Ländern nur durch US-Bürger

Bezüglich der Benützung des US-Call in einem CEPT-Land wird auf die PUBLIC NOTICE der FCC vom 16. Sepetember 2016 oder der ARRL verwiesen.

 

"Subject to the regulations in force in the country visited, a U.S. citizen holding a General, Advanced, or Amateur Extra Class amateur radio service operator license grant by the Federal Communications Commission (FCC) is authorized to utilize temporarily an amateur station in a European Conference of Postal and Telecommunications Administrations (CEPT) country that has implemented certain recommendations with respect to the United States." 

 

("Vorbehaltlich der geltenden Regelungen des besuchten Landes darf ein Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten (USA), der eine gültige Federal Communications Commission (FCC)-ausgestellte Amateurfunklizenz der Klassen “General,” “Advanced” oder “Amateur Extra” besitzt, vorübergehend eine Amateurfunkstation in “Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation” (CEPT) Ländern betreiben, die bestimmte Empfehlungen in Bezug auf die USA ausgeführt haben.")

Bei Aufenthalten in den USA darf nur noch das US-Call verwendet werden!

Die Benützung eines allfällig vorhandenen HB9-Calls ist Inhabern eines US-Calls auf dem Territorium der USA nicht (mehr) gestattet. So darf beispielsweise ein 'HB9er' welcher Inhaber einer US "Technician"-Lizenz ist auch nur die Privilegien dieser Lizenzklasse in Anspruch nehmen -> die HB9 Privilegien sind somit auf US-Territorium nicht (mehr) gültig.

 

Überall dort wo die FCC zuständig ist gelten die entsprechenden Vorschriften: Appendix 1 to Part 97 - Places where the Amateur Service is regulated by the FCC